Supermarktbon, Hotelrechnung, Abschlagszahlung: Sobald ein Beleg mehrere Kostenarten oder Steuersätze enthält, reicht eine einfache Buchung nicht mehr aus. Wer hier nicht korrekt aufteilt, riskiert fehlerhafte Auswertungen oder Probleme bei der Mehrwertsteuer. Splitbuchungen helfen dabei, solche Fälle korrekt abzubilden. Vorausgesetzt, Sie wissen, wie es geht.
Splitbuchungen gehören in jeder Kanzlei zum Alltag: Sobald ein Beleg mehrere Kostenarten oder Steuersätze enthält, reicht eine einfache Buchung nicht mehr aus. Stattdessen muss der Gesamtbetrag auf verschiedene Konten oder Positionen verteilt werden.
Das klingt simpel, ist in der Praxis aber oft komplex. Denn es gibt keine einheitlichen Vorgaben, wie solche Aufteilungen zu erfolgen haben. Jede Buchhaltung arbeitet nach ihren eigenen Regeln, abhängig von Mandantenstruktur, Kontenrahmen und Abstimmungen mit dem Steuerberater.
Wer Splitbuchungen manuell durchführt, sieht sich oft mit folgenden Problemen konfrontiert:
Das erhöht den Zeitaufwand und birgt Risiken bei der Betriebsprüfung.
Praxisbeispiele zeigen, wie komplex solche Fälle in der Realität aussehen können und worauf bei der korrekten Aufteilung zu achten ist.
Eine klassische steuerliche Splitbuchung entsteht, wenn ein Lieferant Waren oder Dienstleistungen auf derselben Rechnung mit mehreren Steuersätzen ausweist. Das betrifft beispielsweise viele Einkäufe bei Versandhändlern, Onlineplattformen oder im Einzelhandel. Auch Apotheken und Großhändler liefern oft gemischte Posten mit 7% und 19% USt.
Ein in Deutschland ansässiges Büro bestellt Druckerpapier (19% USt) und Bücher (7% USt) beim selben inländischen Anbieter. Beide Positionen werden auf einer Rechnung zusammengefasst.
Die Beträge werden getrennt auf zwei Buchungssätze verteilt, jeweils mit dem passenden Steuerschlüssel und Sachkonto (SKR 03):
Buchungssatz 1:
Buchungssatz 2:
Eine pauschale Buchung solcher Rechnungen auf ein Standardkonto mit einem Steuersatz führt oft zu falschem Umsatzsteuerabzug. Bei einer Betriebsprüfung kann das Nachfragen oder Rückforderungen auslösen. Daher ist es sinnvoll, solche Rechnungen entweder strukturiert aufzuteilen oder automatisiert vorzubehandeln.
👉 Tipp: Die Aufteilung sollte im System dokumentiert oder im Buchungstext festgehalten werden.
Gemischte Rechnungsinhalte und Kostenarten Praxisfälle zeigen, wie schnell Rechnungen mit unterschiedlichsten Artikeln inhaltlich aufgeteilt werden müssen. Dabei treffen oft verschiedene Kostenarten und Steuersätze aufeinander. Das macht die Buchung ohne technische Unterstützung umso aufwendiger.
Ein Einkauf bei einem Handelsunternehmen wie Metro enthält häufig sehr unterschiedliche Artikel, von Büromaterial über Reinigungsmittel bis zu Lebensmitteln. Solche Sammelrechnungen erfordern eine präzise Aufteilung auf verschiedene Kostenarten, oft auch mit abweichenden Umsatzsteuersätzen.
Ein typisches Splitbuchung Beispiel: Eine Metro-Rechnung umfasst folgende drei Posten:
Konten (SKR03):
Eine Firma erhält eine Sammelrechnung über verschiedene Dienstleistungen (z.B. externe IT-Unterstützung, Softwarelizenzen, Schulungen) im Wert von 1.190€ brutto. Die Beträge sollen auf unterschiedliche Kostenkonten aufgeteilt werden, da sie unterschiedlichen Bereichen zugeordnet werden müssen. Der Betrag wird in einer Summe vom Geschäftskonto abgebucht.
Gesamtbetrag: 1.000,00€ netto + 190,00€ USt = 1.190,00€ brutto
Obwohl die Zahlung in einem Betrag erfolgt, müssen die Positionen im Soll einzeln auf die jeweiligen Aufwandskonten gebucht werden. Die Splitbuchung sorgt für die notwendige Transparenz in der Finanzbuchhaltung.
Buchungssätze (SKR03):
Wenn mehrere Kostenarten in einer Rechnung abgebildet sind, müssen diese korrekt zugeordnet werden, selbst bei einer einzigen Zahlung. Die transparente Aufteilung im Soll sorgt dafür, dass Auswertungen, Kostenkontrolle und steuerliche Beurteilungen stimmen. Ein klassischer Fall, bei dem Splitbuchungen die Übersichtlichkeit sichern.
In der Praxis kommt es häufig vor, dass auf einer einzigen Rechnung sowohl geschäftliche als auch private Ausgaben enthalten sind. Das passiert gerade bei einem Einkauf im Einzelhandel schnell, wenn neben Büromaterial auch private Artikel mit an der Kasse landen. Für eine ordnungsgemäße Buchführung muss die Rechnung dann aufgeteilt werden.
Ein Unternehmer kauft bei einem Bürobedarfshändler:
Beide Positionen erscheinen auf derselben Rechnung.
Konten (SKR03):
Die privaten Ausgaben (z.B. 100 € + 19 € USt) werden nicht als Betriebsausgabe gebucht. Stattdessen erfolgt eine Ausbuchung über das Privatkonto des Unternehmers (z.B. SKR03: 1800), sofern die Zahlung über das Geschäftskonto lief.
Wer private Posten mit verbucht, riskiert Rückfragen oder sogar Beanstandungen bei der Betriebsprüfung. Umsatzsteuer darf nur aus geschäftlich veranlassten Ausgaben gezogen werden. Daher ist es wichtig, private Anteile konsequent herauszurechnen. Splitbuchungen bieten hier ein geeignetes Vorgehen, ohne dass separate Belege nötig sind.
Skonto klingt zunächst simpel: Der Kunde zahlt schnell und spart ein paar Prozent. Doch buchhalterisch entsteht daraus ein Sonderfall. Denn der tatsächliche Zahlungseingang weicht vom ursprünglich gestellten Rechnungsbetrag ab. Um diesen Unterschied korrekt abzubilden, braucht es eine Splitbuchung.
Ein Betrieb stellt einem Kunden eine Rechnung über 1.000€ netto zuzüglich 19% Umsatzsteuer (190€). Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen wird 5% Skonto gewährt. Der Kunde nutzt das Skonto und zahlt nur 1.130,50€.
Die ursprüngliche Forderung wird durch die Zahlung mit Skonto aufgelöst. Dabei entstehen drei Bestandteile: der tatsächliche Zahlungseingang, die Erlösminderung und die Umsatzsteuerkorrektur.
Buchungssätze (SKR03):
Buchung 1: Ursprüngliche Rechnung
Buchung 2: Zahlung mit Skontoabzug
Skonti senken den Steuerbetrag, der an das Finanzamt abzuführen ist. Deshalb muss auch die Umsatzsteuer entsprechend reduziert werden. Wird das nicht korrekt abgebildet, kann es zu Differenzen bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung kommen. Ein häufiger Fehler bei manueller Buchhaltung.
Die Splitbuchung sorgt dafür, dass alle Bestandteile, also ursprünglicher Erlös, Skontobetrag, Umsatzsteueranpassung und Zahlungseingang, korrekt erfasst werden.
In der Regel stehen Ausgangsrechnungen für Erlöse, Eingangsrechnungen für Aufwendungen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen beide Posten auf demselben Beleg erscheinen. Etwa, wenn Geschäftspartner gleichzeitig Lieferant und Kunde sind.
Ein Betrieb bezieht regelmäßig Rohstoffe von einem Zulieferer. Gleichzeitig verkauft er diesem Partner auch Dienstleistungen. Beide Vorgänge laufen unabhängig voneinander, doch zum Monatsende wird aus buchhalterischen Gründen ein Sammelbeleg erstellt:
Statt zwei separaten Rechnungen wird ein Verrechnungsbeleg erstellt, aus dem hervorgeht: Saldo zu zahlen = 2.000€ zzgl. USt-Differenz.
Da zwei unterschiedliche Geschäftsvorfälle (Aufwand und Ertrag) in einer Rechnung verarbeitet werden, ist eine Splitbuchung auf zwei Sachkonten, jeweils mit eigenem Steuerschlüssel, erforderlich.
Buchungssätze (SKR03):
Buchung 1: Wareneinkauf
Buchung 2: Dienstleistungserlös
Der Zahlungsbetrag an den Partner reduziert sich somit auf die Differenz: 2.380€.
Wird eine gemischte Rechnung mit Aufwand und Ertrag nicht korrekt aufgeteilt, entstehen Unstimmigkeiten bei der Umsatzsteuer und beim Erlösnachweis. Zudem ist es notwendig, die Buchung sauber zu dokumentieren, um beim Jahresabschluss und bei der steuerlichen Bewertung keine Probleme zu bekommen. Splitbuchungen helfen, die saldierte Darstellung aufzulösen und die Geschäftsvorfälle korrekt zu trennen.
Bei Projekten oder größeren Aufträgen wird oft zunächst eine Anzahlung geleistet, bevor die Schlussrechnung folgt. Gerade im Baugewerbe, im Maschinenbau oder bei Agenturleistungen ist diese Form der Abrechnung üblich. Die Schwierigkeit liegt darin, Anzahlung und endgültige Rechnung korrekt voneinander abzugrenzen, sowohl im Hinblick auf die Leistung als auch auf die Umsatzsteuer. Hier hilft eine klare Splitbuchung, um den Überblick über gezahlte und noch offene Beträge zu behalten.
Ein Bauunternehmen erstellt zunächst eine Anzahlungsrechnung über 10.000€ netto (11.900€ brutto). Nach Abschluss des Projekts folgt eine Schlussrechnung über 30.000€ netto (35.700€ brutto), wobei die Anzahlung explizit angerechnet wird.
Bei Zahlung der Anzahlung (aus Sicht des Leistungserbringers):
Bei Schlussrechnung (aus Sicht des Leistungserbringers):
Sobald eine Anzahlung im umsatzsteuerlichen Sinn geleistet wird und die Leistung hinreichend bestimmt ist, entsteht Umsatzsteuerpflicht. Bei bloßen Abschlagszahlungen kann die Besteuerung erst später erfolgen. Ohne saubere Buchung riskieren Unternehmen Fehler in der Voranmeldung und Abweichungen bei der Umsatzrealisierung.
Die Splitbuchung hilft dabei, Zahlungseingänge und Leistungserbringung korrekt voneinander zu trennen. Das sorgt für steuerliche Sicherheit sowie mehr Übersicht im Projektverlauf.
Splitbuchungen in der Buchhaltung gehören zum Alltag, gerade bei komplexeren Belegen. Bewirtung, Metro-Rechnung, Kostenstellen oder Skonto: die Ansprüche sind vielfältig, aber das Vorgehen ist selten standardisiert. Jede Kanzlei löst Splitbuchungen unterschiedlich - je nach Mandantenbranche und Mandantenanforderung. Genau das macht sie fehleranfällig, aufwändig und schwer automatisierbar.
Viele Softwarelösungen bieten zwar Funktionen zur Belegerfassung oder automatisierten Kontierung, stoßen bei komplexeren Aufteilungen jedoch schnell an ihre Grenzen:
Genau hier setzen fortschrittlich Tools an, die auf Künstlicher Intelligenz basieren. Sie erkennen Belegdaten, interpretieren Inhalte sowie semantische Zusammenhänge und Kontenlogik. So entsteht eine intelligente Buchhaltung, die über einfache Texterkennung hinausgeht. Sie können u.a. Splitbuchungen mit KI automatisieren, sodass selbst komplexe Belege ohne manuellen Aufwand korrekt und prüfungssicher verarbeitet werden.
Ein wichtiges Element von KI-Software für die Buchhaltung ist die Interaktion über natürliche Sprache. Dank sogenannter Prompting-Interfaces reicht eine einfache Anweisung wie “70% des Gesamtbetrags auf Konto 4650 (Repräsentationskosten) und 30% auf Konto 1800 (Privatentnahme) buchen, jeweils mit 19% USt.”, und das System setzt die Buchung automatisch korrekt um.
Finmatics geht hier einen Schritt weiter als klassische Software: Das Tool ist auf Splitbuchungen mit KI spezialisiert und unterstützt verschiedene Spezialkontenrahmen. Auch komplexe Fälle lassen sich mit deutlicher Zeitersparnis sicher verarbeiten.
Wer bereits mit Systemen wie DATEV oder BMD arbeitet, kann Finmatics als ergänzendes Modul nutzen. Das bringt zusätzliche Struktur in die Fälle, die manuelle Buchung bisher notwendig gemacht haben.
Die sechs Beispiele für Splitbuchungen zeigen, wie schnell Belege komplex werden und wie wichtig es ist, Beträge korrekt aufzuteilen. Dabei wird klar: Fehler entstehen zum einen durch Unkenntnis, aber auch durch manuelle Routine, fehlende Standards und Zeitdruck.
Gerade bei komplexen Rechnungen lohnt sich der Einsatz automatisierter Systeme wie Finmatics. Denn wo eine Splitbuchung-Software mitdenkt und richtig bucht, wird endlose Kontierungsarbeit reduziert, sodass mehr Zeit für fachliche Beratung, Mandantenbetreuung und strategische Aufgaben bleibt.